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Aktuell

Jugendarbeit und COVID-19 in Bayern

Jugendarbeit ist in Bayern ab dem 15. März 2021 wieder in Präsenz möglich, eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen.


Der BJR stellt aktuelle Informationen dazu auf der BJR-Homepage zur Verfügung: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html 

Dort findet ihr unter den FAQs auch hilfreiche Antworten auf Fragen, wie z. B.: Ist bei einem Angebot der außerschulischen Bildung in Präsenz die 7-Tage-Inzidenz des Veranstaltungsorts, die 7-Tage-Inzidenz vom Wohnort der Teilnehmenden oder beides maßgeblich? 

Die Empfehlungen des BJR zur Erstellung eines Hygienekonzepts 
wurden aktualisiert: 
https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Corona/2021-03-13_Empfehlung_Hygienekonzept_final.pdf 

Und auch das Ferienportal mit Zuschussmöglichkeiten, ihr erinnert euch daran vielleicht noch vom letzten Sommer, geht an Ostern in eine neue Runde: https://www.bjr.de/service/ferienportal-ostern.html 



Informationen vom 19.06.2020
Pandemie-Entwicklungen, Konsequenzen für die Jugendverbandsarbeit und praktische Tipps für den (Jugendverbands-)Alltag.

Die nachfolgenden Informationen sollen euch unterstützen. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Vollständigkeit. Informiert euch bitte auch regionsspezifisch zu Vorgaben, die auf euch zutreffen.

1. Spezifische Informationen für Vereine & Weiteres zu COVID-19
Die DWJ Hauptamtlichen der Vereine, Landesverbände und des Bundesverbandes haben ein Papier zu Möglichkeiten der Jugendverbandsarbeit während der Coronapandemie entwickelt. Dieses berieten anschließend die Jugendvorstände der beteiligten Verbände und Vereine. In dem Papier wird darauf hingewiesen, sich Absprachen mit den Eltern der Teilnehmenden schriftlich bestätigen zu lassen. Wir schicken euch auf Anfrage gerne eine Vorlage für eine solche Einverständniserklärung der Eltern: Strategiepapier Jugendarbeit in Coronazeiten

Der Bayerische Jugendring hat eine Handlungsempfehlung für das Erstellen von Hygienekonzepten für die Jugendarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos im Downloadbereich des BJR zu erhalten: https://shop.bjr.de/detail/index/sArticle/236/sCategory/9

Außerdem hat der BJR weitere Informationen zusammengestellt, die für Vereine im Zusammenhang mit COVID 19 interessant sind. Hier werden vielfältige und spezifische Fragen beantwortet: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html

Der Deutsche Wanderverband stellt einen Corona-Wegweiser auf seiner Homepage zur Verfügung: https://www.wanderverband.de/conpresso/_rubric/index.php?rubric=Startseite

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ 

Hier findet ihr z. B. aktuelle Fallzahlen von Bayern: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm

Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

2. Stornierungen und Ausfallgebühren
Grundsätzlich können nur Leistungen in Rechnung gestellt werden, die auch möglich sind. Wenn Ihr eine Unterkunft oder einen Bustransfer gebucht habt und das storniert, fallen Euch nur Ausfallgebühren an, wenn die Leistung theoretisch erbracht werden könnte. Also stellt grundsätzlich die Frage: Darf die Unterkunft Euch beherbergen, der Bus Euch transportieren? Wenn nein, muss die Anzahlung erstattet werden und es darf keine Ausfallgebühr erhoben werden. Das gilt auch, wenn ihr zuerst storniert habt.
Wenn Ihr stornieren müsst, der Dienstleister aber seine Vereinbarung einhalten kann, versucht es mit einer Kulanzregelung, wie die Anerkennung der Ausfallgebühr als Anzahlung für eine spätere Leistung.

3. Gesetzesänderungen zum Vereinsrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ erlassen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html

Darin findet Ihr im Artikel 2 §5 Vereine und Stiftungen (Seite 3) Hinweise zu Vorstandspositionen und Jahreshauptversammlungen.

Dauer der Amtszeit: Bisher war es so, dass Personen, die ein Amt bekleidet haben nach Ablauf der Amtszeit automatisch aus dem Amt geschieden sind. Das hat sich jetzt geändert, man scheidet nur aus dem Amt, wenn man abberufen wird oder eine Nachfolge gefunden wurde.

Elektronische Mitgliederversammlung: War bisher nur erlaubt, wenn sie explizit in der Satzung erwähnt wurde, das hat sich jetzt geändert. Elektronische Versammlungen sind grundsätzlich erlaubt und auch vorherige schriftliche Stimmabgabe ist möglich. Allerdings gilt es auch hier einiges zu beachten. Wer gerne eine virtuelle Mitgliederversammlung durchführen möchte findet im Webinar vom Haus des Stiftens wichtige Infos, was dabei rechtlich zu beachten ist: https://www.hausdesstiftens.org/webinare/corona-spezial-beschlussfassung-in-vereinen

Achtung: Diese Maßnahmen sind bis 31.12.2021 befristet. Dann scheiden Vorstandsmitglieder zum Ende ihrer Amtszeit wieder automatisch aus, das ist eine Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches und lässt sich auch nicht über die Satzung rechtkräftig ändern. Elektronische Versammlungen sind nach diesem Zeitraum weiterhin möglich, wenn Ihr das in Euren Satzungen ergänzt.

4. Kooperationen mit Schulen und Freizeitangebote im Verein
Es gibt bereits Erlasse, dass Schulveranstaltungen, wie Klassenfahrten, Wandertage etc. bis zu den Sommerfreien nicht stattfinden dürfen. Da Deutschland föderativ organisiert ist, ist das eine Länderfrage, daher findet ihr bei uns den Link zum Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

Wenn Klassenfahrten und Co vorerst nicht durchführbar bleiben, könnten regional und zeitlich begrenzte Angebote der Vereine mit entsprechenden Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Ausgleich sein.

5. Links zu Internetseiten, die eine tolle Unterstützung darstellen
Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe brauchen Austausch und Unterstützung, um rasch neue Ansätze erproben zu können und Erfahrungen miteinander zu teilen. Eine Kommunikations- und Transferplattform unterstützt dabei: https://www.forum-transfer.de/index.html

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat ein Themenspecial Coronavirus zusammengestellt: https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/

6. Unterstützung mit Medien bzw. im Umgang mit Medien gibt es hier
Der KJR Oberfranken bietet im Rahmen seines Schwerpunktes Medienfachberatung auch einen Newsletter an, der viele interessante Infos auf einen Blick gibt und euch bei der Wahl von digitalen Tools für eure Jugendarbeit unterstützen kann: https://www.bezjr-oberfranken.de/index.php/service/neswletter-der-medienfachberatung

Klicksafe gibt auf seiner Seite Hinweise zum Umgang mit den Digitalen Tools und zum Umgang mit FakeNews in der Corona-Krise: https://www.klicksafe.de/corona/

Haben Kinder Fragen zu Corona? Logo hat zu verschiedenen Fragen Videos produziert und erklärt kindgerecht: https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/kinder-fragen-corona-erklaeren-100.html

7. Habt Ihr eine Bahncard, könnt sie aber zur Zeit nicht nutzen? Dann beantragt doch einen Kulanzgutschein
https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml