Die Jugendleiter_innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber_innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica bürgt für Qualität: Jede_r Juleica-Inhaber_in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden). Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):
Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.
Seit dem 01.04.2009 wird die Juleica online beantragt. Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden. Der Antrag auf Ausstellung der Juleica wird vom Träger, also den Landesverbänden der Deutschen Wanderjugend oder den Vereinen wie die Jugend im Schwarzwaldverein, Schwäbischen Albvereinsjugend geprüft und befürwortet. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller_in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter_innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter_in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.
Weitere Informationen zur Juleica findest du unter www.juleica.de