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Juleica - Jugendleiter*innen-Card

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.  

Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden). Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.  

Beantragung der Juleica

Du beantragst die Juleica online. Den Online-Antrag findest du auf www.juleica-antrag.de zu finden. Der Antrag auf Ausstellung der Juleica wird vom Träger, also den Landesverbänden der Deutschen Wanderjugend oder den Vereinen wie die Jugend im Schwarzwaldverein, Schwäbischen Albvereinsjugend geprüft und befürwortet. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass der*die Antragsteller*in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Die Juleica kann ab 16 Jahre beantragt werden. Sie ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn der*die Jugendleiter*in die Teilnahme an einer Fortbildung nachweisen kann.    

Weitere Informationen zur Juleica findest du unter www.juleica.de  

JuLeiCa Ausbildungskonzept

Die JugendLeiter*innen-Card (JuLeiCa) ist der Nachweis über die bundesweit anerkannte Qualifikation für ausgebildete Jugendleitungen.
Da Qualifikation und Kompetenz bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der DWJ an erster Stelle stehen, wurde bei der Bundesdelegiertenversammlung, dem höchsten Gremium der DWJ, in 2016 folgender, einstimmiger Beschluss getroffen:
„Die DWJ hat den Anspruch, dass alle Menschen, die in ihren Strukturen ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine JuLeiCa erwerben.“
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurden die Aus- und Fortbildungen der DWJ erweitert und das Ausbildungssystem vereinfacht. Für den Erwerb einer JuLeiCa in der DWJ können ab Beginn 2017 die beiden Wochenendkurse JuLeiCa I und JuLeiCa II oder die Wochenschulung JuLeiCa kompakt belegt werden. Diese bilden zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs die Grundlage für den Erwerb der JuLeiCa. Alle JuLeiCa relevanten Weiterbildungen heißen JuLeiCa +.