Wer muss das erweiterte Führungszeugnis beantragen?
Du als ehrenamtlich Aktive*r musst das Führungszeugnis an dem Ort beantragen, an dem du gemeldet bist. Wir können das nicht für dich übernehmen.
Muss ich das erweiterte Führungszeugnis schicken?
Nein, du behälst das Führungszeugnis bei dir. Wir sehen es nur ein, d.h. du legst es uns live oder im Videocall vor. Wir dokumentieren, dass keine Eintragungen in deinem Führungszeugnis stehen und wann du es wieder vorlegen musst. Bitte schick uns keine Führungszeugnisse zu und lass niemanden davon Kopien anfertigen.
Wie lange ist das erweiterte Führungszeugnis gültig?
Wenn du uns das Führungszeugnis vorlegst, darf es nicht älter als drei Monate sein. Nach spätestens fünf Jahren legst du ein neues Führungszeugnis vor. Das ist nur notwendig, wenn du weiterhin mit Kindern und Jugendlichen arbeitest.
Was steht im erweiterten Führungszeugnis?
Darin stehen alle Verurteilungen, die kinder- und jugendschutzrelevant sind, z.B. sexuelle Nötigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Missbrauch. Je nach Schwere der Straftat verjähren die Einträge nach drei bis zehn Jahren, sofern keine neue Verurteilung hinzukommt.