Wer hat Anspruch?
Alle Arbeitnehmer*innen und Beschäftigte in der Berufsausbildung mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Dies ist im "Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub" geregelt.
Welche Inhalte bietet der Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub muss sich entweder mit Inhalten der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung befassen.
Politische Bildung soll das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern. Weiterhin soll sie die Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Beruf fördern.
Berufliche Weiterbildung soll Beschäftigten ermöglichen, die berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Gleichzeitig soll sie Kenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge vermitteln.