Unverändert gefördert wird der bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall. Neu ist, dass eine Erstattung nicht nur bei ganztägiger, sondern nun auch bei stundenweiser Freistellung möglich ist.Voraussetzung ist die Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter_innen oder die Teilnahme an Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien. Ebenfalls neu ist die Aufnahme eines Freibetrags für im Rahmen der Maßnahme erhaltene Honorare. Gefördert werden nun auch Freistellungen bei geringfügiger Beschäftigung. Angehoben wurde der mögliche Höchstzuschuss auf 312 Euro pro Arbeitstag.
Hier findest du noch mehr Informationen und das Antragsformular.